Termine

Sonntag, 31. - Sonntag, 31. Mai 2015
Volksschule Parndorf

LTW'15 Burgenland

Wahl zum Burgenländischen Landtag'15
Bei der Landtagswahl am 31. Mai 2015 sind alle Männer und Frauen aktiv wahlberechtigt, die am Stichtag (10.März 2015) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, in einer Gemeinde des Burgenlandes den Wohnsitz im Sinne des §  24 haben und die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.
EU Bürger sind bei der Landtagswahl weder aktiv noch passiv wahlberechtigt.
Auslandsösterreicher, das sind österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Ausland, die keinen Wohnsitz im Sinne des § 24 im Burgenland haben, sind nicht wahlberechtigt.


 

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