Serviceleistungen wie Abfuhrtermine, An- und Abmeldung von Müllsammelgefäßen, Ummeldung bei Eigentumswechsel, Änderung der Tonnenausstattung, Abbuchung der Müllgebühr und Eingabe von Wünschen und Beschwerden stehen Ihnen online unter www.bmv.at zur Verfügung!
Öffnungszeiten:
Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr
Samstag von 08.00 bis 12.00 Uhr
8. Oktober 2011 bis 20. November 2011:
Mittwoch von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Samstag von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Ab 03. Dezember 2011 bis 03. März 2011:
Samstag, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die örtliche Grünschnittsammelstelle befindet sich in unmittelbarer Nähe des Abfallsammelzentrums. Sie bietet für die Parndorfer Bevölkerung die Möglichkeit, Strauch, -Baum- und Rasenschnitt zu entsorgen. Strengstens verboten ist die Ablagerung von diversen Hausmüll, Holzbalken, Baumstümpfen und ähnlichen Materialien. Die Sammelstelle dient nur zur Entsorgung von kleineren Mengen, welche in Privathaushalten anfallen. Sie darf von Betrieben bzw. professionellen Gewerbetreibenden nicht benützt werden.
Für die Entsorgung von Bauschutt (Ziegel, Beton, Mörtel,..) steht ein Container im Abfallsammelzentrum bereit. Der Bauschutt darf nicht mit Holz, Metall, Kunststoff oder anderen Materialien vermischt sein. Eine Entsorgung ist nur während der Öffnungszeiten möglich und nur in kleineren Mengen (1-2 Schubkarren) gestattet. Bei größeren Mengen ist eine Bauschuttdeponie in der Umgebung aufzusuchen.
Der Sperrmüll wird nicht direkt vom Haus abgeholt, sondern ist im Abfallsammelzentrum der Gemeinde abzugeben. Dort wird eine Trennung nach der Verwertbarkeit der Materialien durchgeführt. Die Ablagerung von Sperrmüll auf den einzelnen Müllsammelstellen ist strengstens verboten und wird zur Anzeige gebracht.
Öffnungszeiten:
Freitag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Samstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Entsorgung von Problemstoffen aus dem Haushalt ist im Abfallsammelzentrum möglich. Gefährliche Abfälle aus Gewerbe und Betrieben müssen durch konzessionierte Firmen durchgeführt werden.
Auf öffentlichen Flächen ist die Abstellung von Fahrzeugen ohne Kennzeichen verboten. Die Besitzer dieser Fahrzeuge sind daher aufgefordert, für eine Abstellung auf eigenem Grund Sorge zu tragen oder das Fahrzeug durch eine konzessionierte Firma entsorgen zu lassen.